Stadtwerke Gebäude

Förderprogramme

Förderung Erdgasauto

Wir fördern die Anschaffung eines neuen Erdgasautos mit 500 Euro. Voraussetzung ist die Anbringung eines Werbeaufklebers der Stadtwerke Engen. 

Erneuerung einer bestehenden Erdgasheizung
250 Euro zahlen wir Ihnen, wenn Sie eine bestehende Erdgasheizung auf Brennwerttechnik umstellen. 

Erstellung einer Erdgasheizung
500 Euro zahlen wir Ihnen bei der Erstellung eines neuen Gashausanschlusses unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder um einen Bestandsbau handelt. Der Förderbetrag gilt für Ein- oder Zweifamilienhäuser (Mehrfamilienhäuser auf Anfrage).  

Einbau thermische Solaranlage
500 Euro zahlen wir Ihnen beim Einbau einer thermischen Solaranlage.

Energieeinsparmaßnahmen bei Altbauten
Bei Umsetzung einer Maßnahme, die laut Energiediagnose die höchste Umweltentlastung (CO2-Einsparung) bringt, wird ein Betrag von EUR 500,00 gewährt. Das Förderprogramm gilt nur für Altbau-Wohngebäude (d.h. die Baugenehmigung wurde vor dem 01. Januar 1984 erteilt) auf der Gemarkung der Stadt Engen und ihrer Stadtteile. Damit die Maßnahme die gewünschte CO2-Einsparung bringt, sind eine Energiediagnose ("Energiesparcheck") und ein Nachweis über die Umsetzung der Maßnahme weitere Voraussetzungen für die Förderung.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Wärmepumpen
Der Einbau von Blockheizkraftwerken und Wärmepumpen wird mit je 500 Euro bezuschusst.

Förderdauer und Fördervolumen
Die Förderungen sind bis zum 31.12.2012 befristet und gelten nur für Objekte auf der Gemarkung der Stadt Engen und ihrer Stadtteile. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Die Förderung wird eingestellt, wenn das Fördervolumen erschöpft ist. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Eingang aller erfoderlichen Unterlagen. (Für Gewerbekunden: Die Förderung unterliegt nicht der gesetzlichen MWSt).

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.