Stadtwerke Gebäude

Förderprogramme

Förderung Erdgasauto

Wir fördern die Anschaffung eines neuen Erdgasautos mit 500 Euro, diese werden im Antragsjahr an Kunden der Stadtwerke Engen ausbezahlt. Voraussetzung ist die Anbringung eines Werbeaufklebers der Stadtwerke Engen. 

 

Neukauf eines E-Bikes (Elektrofahrrads)

50 Euro zahlen wir Ihnen beim Neukauf eines E-Bikes. Voraussetzung ist, dass Sie unser Stromkunde sind und einen Werbeaufkleber der Stadtwerke Engen anbringen. Weitere 50 Euro erhalten Sie, wenn Sie Ihr Elektrofahrrad bei einem unserer Partnerbetriebe kaufen. Diese sind zur Zeit: Fahrrad Graf, Singen, bikeshop störk, Mühlhausen und Sellvelo, Engen. Der Zuschuss wird im Antragsjahr ausbezahlt.

Erneuerung einer bestehenden Erdgasheizung
200 Euro zahlen wir Ihnen als Stadtwerke Kunde, wenn Sie eine bestehende Erdgasheizung auf Brennwerttechnik umstellen.  100 Euro werden im Antragsjahr ausbezahlt und 100 Euro im Folgejahr.

Erstellung einer Erdgasheizung
500 Euro zahlen wir Ihnen als Stadtwerke Kunde bei der Erstellung eines neuen Gashausanschlusses unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder um einen Bestandsbau handelt. Der Förderbetrag gilt für Ein- oder Zweifamilienhäuser (Mehrfamilienhäuser auf Anfrage). 250 Euro werden im Antragsjahr ausbezahlt und 250 Euro im Folgejahr.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Wärmepumpen
Der Einbau von Erdgas-Blockheizkraftwerken und Wärmepumpen wird mit je 500 Euro bezuschusst wenn Sie unser Kunde sind. 250 Euro erhalten Sie im Antragsjahr und 250 Euro im Folgejahr. 

Förderdauer und Fördervolumen
Die Förderungen sind bis zum 31.12.2013 befristet und gelten nur für Objekte auf der Gemarkung der Stadt Engen und ihrer Stadtteile. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Die Förderung wird eingestellt, wenn das Fördervolumen erschöpft ist. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Eingang aller erfoderlichen Unterlagen. (Für Gewerbekunden: Die Förderung unterliegt nicht der gesetzlichen MWSt).

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.