Strom
Strompreise gelten vom 01.01. - 31.12.2012 für die "Plus-Angebote", für die Grund- und Ersatzversorgung bis zum 29.02.2012| HegauBusiness Strom aus Wasserkarft, RECS-zertifiziert, unterstüzt die CO2 freie Stromproduktion. Dieses Produkt erhalten auch Kunden, die nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) versorgt werden. |
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| (100% Wasserkraft) Grund- und Ersatzversorgung für gewerblichen und sonstigen Bedarf (bis 839 kWh) |
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| 20,70 Ct / kWh |
+ | 50,42 EUR Grundpreis / Jahr |
| Oder mit Schwachlast (22 - 6 Uhr) | ||
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20,70 |
+ |
63,03 |
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16,30 |
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| Keine Mindestlaufzeit. Kündigung 1 Monat auf Ende eines Kalendermonats. Bruttopreise inklusive aller gesetzlichen Abgaben (EEG, KWK, Konzessionsabgabe), Stromsteuer und der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe (z. Zt. 19%). | ||
| HegauBusinessPlus Nur in Engen und seine Stadtteilen erhältlich. Besonders preisgünstiger Strom aus allgemeine Strommix. Vorraussetzung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. |
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| Das Günstik-Paket für gewerblichen und sonstigen Bedarf (ab 840 kWh) | ||
| 18,55 Ct / kWh | + | 75,63 EUR Grundpreis / Jahr |
| Ein Jahr Laufzeit, Kündigung 1 Monat auf Ende der Laufzeit. Nettopreise inklusive aller gesetzlichen Abgaben (EEG, KWK, Konzessionsabgabe und Sonderkundenumlage) und Stromsteuer. Dazu kommt die auf den Gesamtbetrag zu entrichtende Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe (z. Zt. 19%). | ||
Preislisten Stom (pdf)
Laufzeit des Vertrages
Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit und werden zu den auf diesem Preisblatt veröffentlichten Konditionen fortgeführt. Unter dem Jahr neu abgeschlossene Verträge beginnen zum Zeitpunkt der ersten Stromentnahme. Preisgarantie bis 31.12.2012 für die "Plus-Angebote" und bis zum 29.02.2012 für die Grund- und Ersatzversorgten Kunden.
Vertragsbedingungen
Für die Verträge gelten die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatz-versorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrund-versorgungsverordnung - StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2391). Diese Bestimmungen können auf unserer Internetseite nachgelesen werden: www.stadtwerke-engen.de. Sie werden auf Anforderung auch zugesandt.
Besondere Bedingungen für die HegauPlus-Angebote
Es sind schriftliche Verträge notwendig. Die Verträge haben eine Erstlaufzeit bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Sie verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Bei Umzug des Kunden sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Weitere Voraussetzung für den Abschluss dieser Verträge ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
| Kosten bei Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung | |
| Kosten für: | |
| - Rücklastschriftgebühren |
6,00 € |
| - Mahnung |
4,00 € |
| - Einstellung der Versorgung |
35,00 € |
| - Wiederaufnahme der Versorgung * |
35,00 € |
| - Wiederaufnahme der Versorgung (außerhalb der Geschäftszeiten, je Stunde) * |
40,00 € |
| * zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer | |