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Preisbremsen Erdgas und Strom

Am 16. Dezember 2022 wurde vom Bundesrat das Gesetz zu Preisbremsen für Erdgas und Strom verabschiedet. Diese Maßnahmen gehören zum Entlastungspaket der Bundesregierung, das Energie auch weiterhin bezahlbar machen soll, denn über den Abwehrschirm der Preisbremsen werden die steigenden Energiekosten gedämpft. Sie greifen ab März bzw. rückwirkend für Januar und Februar 2023 und sind zunächst bis Ende 2023 gültig.

Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnt. Die Unterstützung gilt für private Haushalte, kleine und mittelständische Betriebe sowie für die Industrie.

Die Entlastungen werden in Form einer Gutschrift auf der monatlichen Abrechnung bzw. dem monatlichen Abschlag angerechnet. Wenn Sie einen Strom- oder Gasvertrag mit uns haben, müssen Sie sich nicht melden, um die Preisbremsen zu erhalten.

 

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr wird der Gaspreis von März 2023 bis Dezember 2023 auf 12 ct (brutto) pro Kilowattstunde begrenzt, und zwar für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Im März 2023 werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Sie erhalten diese Entlastung in Form einer Gutschrift auf Ihrer monatlichen Abrechnung bzw. Ihrem monatlichen Abschlag gutgeschrieben.

Die befristete Gaspreisbremse soll ab 1. Januar 2023 auch der von hohen Preisen betroffenen Industrie helfen, ihre Produktion und Beschäftigung zu sichern und gilt ebenfalls zunächst bis Dezember 2023. Auch hier wird die Preisbremse in Form einer monatlichen Gutschrift auf der Abrechnung angerechnet. Der Preis für die Kilowattstunde bei Industriekunden (Verbrauch ab 1,5 Mio. kWh pro Jahr) beträgt 7 ct/kWh (netto) zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen, und zwar für 70 Prozent des Verbrauchs aus dem Kalenderjahr 2021.

Weitere Erläuterungen enthält die FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter folgendem Link:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gaspreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Die Strompreisbremse gilt ebenfalls vom März 2023 bis Dezember 2023. Im Abschlag März 2023 werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch bis zu 30.000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh (brutto), also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs.

Für Industriekunden ab 30.000 kWh pro Jahr liegt die Deckelung bei 13 ct/kWh (netto) zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen, und zwar für 70 Prozent des Verbrauchs aus dem Kalenderjahr 2021.

Weitere Erläuterungen enthält die FAQ-Liste zur Strompreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter folgendem Link:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Ab März 2023 greift eine Gaspreisbremse, die rückwirkend zum 1. Januar 2023 gilt: Auf einen gewissen Verbrauch müssen Sie dann maximal 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Damit sind auch Steuern und alle sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile abgedeckt.

Beim Strom kommt eine Strompreisbremse. Ein Basisverbrauch bleibt für private Haushalte günstiger (40 Cent pro Kilowattstunde). Nur wer mehr verbraucht, muss dann deutlich mehr zahlen. Auch diese Preisbremse wird ab März 2023 mit Rückwirkung zum 1. Januar 2023 eingeführt.

Der Basisverbrauch liegt bei 80% der aktuellen Jahresverbrauchsprognose, die Ihr Netzbetreiber für Sie erstellt. Das ist der Regelfall. Denn dies gilt immer, wenn bei Haushalten der Verbrauch über ein sogenanntes Standardlastprofil ermittelt wird, also ein ganz normaler Strom- oder Gaszähler verbaut ist. Auf diese Weise werden die Preise zumindest für einen grundlegenden Verbrauch im Rahmen gehalten. Oberhalb dieses Kontingents gelten Marktpreise, also die Preise Ihres jeweiligen Liefervertrags. Wer mehr Energie als den Grundverbrauch benötigt, muss also deutlich mehr zahlen.

Die Gas-, Strom- und Wärmepreisbremsen gelten zunächst bis 31. Dezember 2023 mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis Ende April 2024.

Wichtig: Auch 12 Cent pro Kilowattstunde beim Gas und 40 Cent beim Strom sind kein günstiger Preis im Vergleich zu der Zeit vor der aktuellen Krise. Sie liegen aber unter den aktuellen Marktpreisen. Die Differenz wird der Staat den Versorgern erstatten.

Wichtig ist außerdem: Es bleibt sehr wichtig, dass Sie Gas und Strom sparen. Sie zahlen trotz der Unterstützung umso weniger, je weniger Sie verbrauchen.

Die Rechenmodelle lassen sich kurz so zusammenfassen:

Bei Strom, Gas und Fernwärme bekommen Sie umso mehr Hilfe, je stärker Sie Ihren Verbrauch einschränken. Das gilt auch wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen. Sie erhalten dann noch mehr Unterstützung.

Die konkreten Rechnungen sind etwas komplizierter:

Strom kostet für 80 Prozent Ihres bisherigen Verbrauchs maximal 40 Cent/kWh.

Haben Sie also z.B. bisher 2000 kWh pro Jahr verbraucht, sind 80 Prozent davon Ihr persönlicher Grundverbrauch von 1.600 kWh. Dieser Grundverbrauch darf Sie maximal 40 Cent kosten.

1.600 kWh Mal 40 Cent bedeutet jährliche Kosten von: 640 Euro.

Für jede Kilowattstunde mehr als die 1.600 im Beispiel müssten Sie aber die Marktpreise zahlen. Angenommen, die Preise ihres Vertrages liegen bei 50 Cent/kWh, und Sie verbrauchen weiterhin 2.000 kWh pro Jahr, dann zahlen Sie für die 400 kWh 200 Euro (50 Cent Mal 400 kWh).

Insgesamt würde das im Beispiel also Gesamtkosten von 840 Euro ergeben und einen monatlichen Abschlag von 70 Euro.

Beim Gas gilt die Preisbremse ebenfalls für einen Basisverbrauch von 80% des letzten Jahres. Für diese 80% gilt bei Gas ein Preisdeckel von 12 Cent/kWh.

Ein Beispiel: Ihr aktueller Gaspreis beträgt 22 Cent/kWh, Ihr Verbrauch 15.000 kWh pro Jahr. Wenn Sie unverändert 15.000 kWh verbrauchen, dann zahlen Sie:

12 Cent/kWh Mal 12.000 kWh (80% Basiskontingent) = 1.440 Euro plus

22 Cent/kWh Mal 3.000 kWh (20% normaler Preis)= 660 Euro pro Jahr.

Daraus ergeben sich Gesamtkosten von 2.100 Euro pro Jahr und ein monatlicher Abschlag von 175 Euro.

Wenn Sie es schaffen, 20% zu sparen, müssen Sie nicht die Energie zu Marktpreisen kaufen, in diesem Beispielfall sparen Sie 660 Euro pro Jahr.

Wenn Sie es schaffen, 30% zu sparen, dann sparen Sie nicht nur die 12 Cent/kWh des Basiskontingents, sondern die des Marktpreises. Hier gewährt der Staat eine zusätzliche Erstattung. Er wil damit einen weiteren Anreiz schaffen, um Gas oder Strom zu sparen. Wenn Sie 30% sparen, verbrauchen Sie im Beispiel 10.500 kWh pro Jahr. 12.000 kWh minus 10.500 kWh ergibt eine Ersparnis von 1500 kWh.

1500 kWh *22 Cent/kWh (Markpreis für die Erstattung unter 80% Verbrauch) = 330 Euro

Wenn Sie nur 70% Energie im Vergleich zum Vorjahr verbrauchen, zahlen Sie also 1.110 Euro pro Jahr (1.440 minus 330 Euro).

Die Energieversorger sind verpflichtet, die Abschläge ab März entsprechend der Preisdeckel zu reduzieren. Sollten Sie weniger Energie verbrauchen, bekommen Sie die dadurch erzielte Ersparnis wie gehabt mit der Jahresabrechnung ausbezahlt.