Engen, 29.02.2024. Zum 1. April 2024 wird die Stadtwerke Engen GmbH die Strompreise anpassen. Hintergrund sind gestrichene Subventionen im Bereich der Stromnetze.
Die Stadtwerke-Kunden erhalten in diesen Tagen erneut ein Schreiben zu neuen Strompreisen zum 1. April. Noch im November hatten sich die Stadtwerke mit ihren Kunden über eine Preissenkung gefreut. Allerdings hat die Bundesregierung erst Mitte Dezember bekannt gegeben, 5,5 Milliarden Euro Subventionen im Bereich der Stromnetze zu streichen. Diese Maßnahme wurde im Rahmen der Einsparungen im Bundeshaushalt mit Wirkung ab 1. Januar 2024 beschlossen. Infolgedessen haben die Netzbetreiber ihre Netzentgelte deutlich angehoben. Hinzu kommt eine Erhöhung der Staatsumlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung.
Die hat zur Folge, dass die Stadtwerke ihre Preise zum 1. April anpassen müssen. „Die Preisanpassung ist allein auf staatlich regulatorisch veranlasste Kostenbestandteile zurückzuführen, auf die wir leider keinen Einfluss haben. Unseren Energiepreis halten wir stabil.“, erklärt Michael Richter, Kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Engen. Der Grundpreis bleibt unverändert. Für einen Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet das rund 45 Euro Mehrkosten im Jahr.
Jeder Stadtwerke-Kunde hat vor der Preisanpassung die Möglichkeit, seinen Zählerstand am 31.03.2024 selbst abzulesen und den Stadtwerken mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung, wird der Stromverbrauch des Kunden bis zum 31.03.2024 von den Stadtwerken hochgerechnet.
Hintergrundwissen: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:
- Energiepreis = Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen. Dies sind die von den Stadtwerken grundsätzlich beeinflussbaren Preisbestandteile. Ihr Anteil macht weniger als die Hälfte am Strompreis aus.
- Regulierte Netzentgelte: Die Kosten für die Netzinfrastruktur, also für die Stromleitungen, werden über die Netzentgelte auf die Verbraucher verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Der Strompreis besteht zu ungefähr einem Viertel aus den Netzentgelten.
- Steuern, Abgaben und Umlagen: Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile verursachen ebenfalls ein Viertel des Strompreises.